KLASSE B/ BF17


Der Führerschein der Klasse B/ BF17 stellt die klassische PKW-Fahrerlaubnis dar. Mit dieser darfst Du ab 17 Jahren mit einer Begleitperson und ab 18 Jahren alleine am Straßenverkehr teilnehmen. Er befähigt Dich PKW´s mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg zu fahren. Zusätzlich darfst Du einen Anhänger nach den folgenden Vorgaben mitführen:

  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder
  • Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die Kombination von Anhänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.

Die zulässige Gesamtmasse ist die Summe aus Leergewicht und der maximalen Zuladung Deines Fahrzeugs bzw. Deiner Fahrzeugkombination. Die Angaben der zulässigen Gesamtmasse Deines Fahrzeugs und Anhängers findest Du in der Zulassungbescheinigung Teil 1 Feld F.2.

 

Wir empfehlen Dir für den Pkw-Füherschein frühestens ein halbes Jahr vor Deinem 17. bzw. 18. Geburtstag zu beginnen. Die Theorie-Prüfung kannst Du frühestens 3 Monate, die Praxis-Prüfung frühestens einen Monat vor Deinem 17. bzw. 18. Geburtstag absolvieren.

 

Bei der Fahrerlaubnis der Klasse BF17 bekommst Du nach deiner erfolgreich abgelegten Fahrprüfung eine Prüfbescheinigung. Auf dieser muss mindestens eine von Dir vorab gewählte erfahrene Person der Klasse B eingetragen werden. Die Bescheinigung berechtigt Dich bis zur Vollendung deines 18. Lebensjahres in Begleitung der gewählten Person einen PKW zu führen.


Die offizielle Beschreibung der Führerscheinklassse lautet wie folg:


Der Theoretische Unterricht umfasst bei der Führerscheinklasse B/ BF17 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Eine Doppelstunde dauert 90 Minuten. Bist Du schon im Besitz der Führerscheinklasse AM/ A1 benötigst Du lediglich noch 6 Doppelstunden Grundstoff und die 2 Doppelstunden Zusatzstoff.